
Mit der Empfehlung § 8a SGB VIII konkretisiert den im Grundgesetz verankerten Schutzauftrag und regelt die prinzipiellen Verfahrensschritte des Jugendamtes beim Bekanntwerden einer (möglichen) Kindeswohlgefährdung. Die konkrete Umsetzung des Verfahrens obliegt den Jugendämtern.
Die Empfehlung „Gelingensfaktoren bei der Wahrnehmung des Schutzauftrags gemäß § 8a SGB VIII“ gibt den Jugendämtern Orientierung für die Qualitätsentwicklung im Kinderschutz. Nach § 5 Landeskinderschutzgesetz NRW sollen die Träger der öffentlichen Jugendhilfe die Empfehlung als Mindeststandard für die Qualitätsentwicklung berücksichtigen.
Diesem Nachdruck der Empfehlungen aus 2020 ist einleitend eine Erläuterung der gesetzlichen Neuregelungen vorangestellt.
Die Empfehlung "Gelingensfaktoren bei der Wahrnehmung des Schutzauftrags gemäß § 8a SGB VIII" können Sie auf der verlinkten Seite als PDF herunterladen.