Es sind vor allem die gemeinsamen Anliegen und Zielsetzungen, an denen sich eine tragfähige Kooperation ausrichten lässt. Mit dem programmatischen Titel „Gemeinsam für Familien“ haben das LWL-Landesjugendamt Westfalen und das LVR-Landesjugendamt Rheinland jetzt eine neue Arbeitshilfe veröffentlicht. Sie fächert die Schnittmengen der fallbezogenen und fallübergreifenden Zusammenarbeit zwischen den Frühen Hilfen und dem ASD systematisch auf und benennt Faktoren und Bedingungen für eine gelingende Kooperation. Ziel der Arbeitshilfe ist es, Wissen und Impulse für ein im Sinne der Familien wirksames Miteinander zwischen ASD und Frühen Hilfen zur Verfügung zu stellen.
Die „Quadratur des Kreises“: Worauf fokussiert die Arbeitshilfe?
Die Frühen Hilfen haben sich in den vergangenen zehn Jahren als Handlungsfeld erfolgreich etabliert und ein differenziertes Angebot an niedrigschwelligen Beratungs- und Unterstützungsangeboten für (werdende) Familien mit Kindern im Alter bis zu drei Jahren geschaffen. Verstärkt geraten nun Fragen der Zusammenarbeit mit anderen Handlungsfeldern – insbesondere mit dem Allgemeinen Sozialen Diensten – in den Blick: Wie können Übergänge gestaltet werden, wenn sich Bedarfe in Familien verändern? Was ist das je spezifische Profil der Leistungen aus den verschiedenen Handlungsfeldern? Wie können sich diese bestmöglich ergänzen, wenn Familien sowohl von Angeboten der Frühen Hilfen als auch des ASD unterstützt werden? Und wie wirken beide Handlungsfelder im Schutzauftrag zusammen, wenn sich Hinweise auf Gefährdungssituationen sehr junger Kinder ergeben?
Ebenso wie die Frühen Hilfen ist auch der Allgemeine Soziale Dienst ein komplexer Basisdienst im Jugendamt, der vielfältige Aufgaben wahrnimmt und ein breites Leistungsspektrum für junge Menschen und ihre Familien vorhält und vermittelt. Die Zusammenarbeit zwischen den Frühen Hilfen und dem ASD systematisch zu beschreiben, ähnelt einer „Quadratur des Kreises“: Worüber sprechen wir, wenn wir Frühe Hilfen meinen: über die Netzwerke, über die Angebote oder über die dort tätigen Fachkräfte verschiedener Berufsgruppen und Arbeitsfelder? Und worauf fokussieren wir, wenn wir über den ASD sprechen: auf die Organisationseinheit im Jugendamt, auf deren Leistungen und Aufgaben?
Um die Komplexität zu reduzieren, nimmt die Arbeitshilfe die Zusammenarbeit zwischen den Frühen Hilfen und dem ASD als zwei Arbeitsbereiche innerhalb eines Jugendamtes in den Blick. Die Inhalte wurden in einer AG aus Vertreter:innen beider NRW-Landesjugendämter unter Beteiligung von Fach- und Leitungskräften aus dem ASD sowie von Netzwerkkoordinierenden Früher Hilfen erstellt.
Inhalte: Was bietet die Arbeitshilfe „Gemeinsam für Familien“
Die Arbeitshilfe soll den Akteur:innen vor Ort Handlungssicherheit bezüglich der Aufträge und Arbeitsweisen der jeweiligen Arbeitsfelder vermitteln sowie zur Verbesserung der Zusammenarbeit in den kommunalen Netzwerken, Angeboten und Diensten beitragen. Sie
- gibt einführend einen Überblick über die jeweiligen rechtlichen und konzeptionellen Grundlagen sowie Aufgabenprofile der Arbeitsfelder „Frühe Hilfen“ und „ASD“,
- beschreibt anschließend grundlegende Gelingensbedingungen der Zusammenarbeit beider Arbeitsfelder,
- geht in einem dritten Schritt der Frage nach, wie in der Arbeit mit einzelnen Familien Schnittstellen und Übergänge zwischen den Frühen Hilfen und den Angeboten, Leistungen und Aufgaben des ASD im Kontext der Hilfen zur Erziehung und der Wahrnehmung des Schutzauftrags bei Kindeswohlgefährdung gestaltet werden können und welche Absprachen dafür fallübergreifend erforderlich sind,
- gibt Hinweise zur Bedeutung und den Chancen einer Zusammenarbeit in Netzwerken und
- fragt abschließend nach den Auswirkungen organisationaler Strukturen – wie z.B. der Verortung und der Stellenprofile Früher Hilfen – auf die Aufgabenerfüllung der Frühen Hilfen und die Zusammenarbeit beider Handlungsfelder im Jugendamt.
Nutzen Sie das Wissen und die Impulse für Begegnungen und Absprachen zwischen beiden Diensten auf der kommunalen Ebene.