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Mitwirkung der Jugendhilfe im Strafverfahren - Arbeitshilfe aus der Praxis für die Praxis

Mitwirkung der Jugendhilfe im Strafverfahren - Arbeitshilfe aus der Praxis für die Praxis
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Produktinformationen "Mitwirkung der Jugendhilfe im Strafverfahren - Arbeitshilfe aus der Praxis für die Praxis"

Herausgeber: Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL), LWL-Landesjugendamt, Schulen, Koordinationsstelle Sucht
Redaktion: Jutta Möllers
Jahr: Münster 2016
Reihe: Arbeitshilfen und Empfehlungen
Seiten: 110
Format: DIN A4

Mit Einführung des § 79a SGB VIII wurden die Träger der öffentlichen Jugendhilfe zur kontinuierlichen Qualitätsentwicklung verpflichtet. Dies gilt gleichermaßen für das Aufgabenfeld Jugendhilfe im Strafverfahren.

Unter Leitung des LWL-Landesjugendamtes Westfalen wurden von einer Arbeitsgruppe mit 21 Vertreterinnen und Vertretern von Jugendämtern aus Großstädten, Kreisen und kreisangehörigen Gemeinden sowie von freien Trägern der Jugendhilfe exemplarische Bearbeitungsverfahren für die Kernprozesse der Jugendhilfe im Strafverfahren entwickelt. Berücksichtigt wurden dabei fachliche, rechtliche und organisatorische Anforderungen.

Aus der Praxis für die Praxis - das ist die Devise dieser Arbeitshilfe. Sie unterstützt die örtliche Praxis bei der eigenen Qualitätsentwicklung. Dabei veranschaulicht die Arbeitshilfe, was die Jugendhilfe im Strafverfahren im Kontext des jugendgerichtlichen Verfahrens zu leisten vermag. Außerdem wird deutlich, wie die Fachkräfte die jungen Menschen auf ihrem Weg zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit unterstützen können. Die Arbeitshilfe bietet eine strukturierte Grundlage zur Reflexion der eigenen Praxis und kann beispielsweise auch für die Einarbeitung neuer Fachkräfte in diesem Aufgabenfeld genutzt werden.

Jürgen Kußerow, stellvertretender Vorsitzender der Deutschen Vereinigung für Jugendgerichte und Jugendgerichtshilfen (DVJJ) e.V., unterstützt die Inhalte der Arbeitshilfe und hält sie für so lesenswert, dass er ihr in seinem Vorwort bundesweite Bedeutung zumisst.

 

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