Teil 1. Verfahren: Zweite Fassung, gültig ab 1. Januar 2020
Herausgeber: LVR-Landesjugendamt Rheinland und LWL-Landesjugendamt Westfalen
Redaktion:Sandra Eschweiler
Jahr: 2020
Reihe: Arbeitshilfen
Seiten: 101
Format: DIN A4
Ziel dieser Arbeitshilfe ist es, den mit der Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII befassten Fachkräften eine praxisnahe Handreichung zur Verfügung zu stellen, die das komplexe Verfahren von der Antragstellung bis zur Beendigung einer Hilfe abbildet.
Das erste Kapitel beschreibt die Rolle des Jugendamtes als Rehabilitationsträger und fasst die durch das Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen, kurz Bundesteilhabegesetz (BTHG), in Kraft getretenen Änderungen zusammen.
Diese verändern das Verfahren des Jugendamtes. Das Verfahren wird im zweiten Kapitel für die Konstellation, dass ein Antrag im Jugendamt gestellt wird, ausführlich beschrieben. Es wird aufgrund der Komplexität in drei Verfahrensschritten und Flussdiagrammen abgebildet. Inhaltlich stehen die einzelnen Teilprozesse im Mittelpunkt, um den Fachkräften eine Orientierung zu geben, welche Handlungsschritte mit welchen Inhalten erforderlich sind.
Viele der dort dargestellten Prozesse sind auch durchzuführen, wenn das Jugendamt einen weitergeleiteten Antrag erhält. Deshalb werden die Verfahren des Jugendamtes als zweit- bzw. drittangegangener Rehabilitationsträger im dritten Kapitel nur im Hinblick auf ihre Besonderheiten skizziert. Im vierten Kapitel werden die Aufgaben des Jugendamtes beschrieben, wenn es von einem anderen Rehabilitationsträger beteiligt wird.
Das fünfte Kapitel beinhaltet drei Fallbeispiele, um die praktische Umsetzung des Verfahrens zu verdeutlichen.
In der Anlage finden sich die gleichen Vordrucke wie in der Arbeitshilfe aus dem Jahr 2014, nur das Schema zur Zuständigkeitsprüfung wurde entsprechend der neuen Vorgaben überarbeitet.